Heute ist der Malfy con Lemone im Test: Der Italiener ist sicherlich der Bekannteste seiner Familie. Neben einem Dry Gin ist er einer von drei fruchtigen Alternativen.
Die Herkunft des tollen Destillates ist die Amalfi Küste, auf die auch der Name bereits hinweist. Und genau dieses Gefühl versprüht dieser Gin nur so.
Alleine die Flasche ist ein echter Hingucker. Mit einem Meeresgleichen Blau und einem saftig – erfrischendem Gelb fällt die Flasche auf. Aber kann der Gin auch die Erwartungen erfüllen?
Geruch
Der Malfy versprüht ein fruchtiges Aroma von Zitrone wenn man die Flasche nur aufmacht. Im Glas ist es fast schon Parfümgleich angenehm. Sanft erfrischend gibt es in der Nase keinen Hinweis auf Alkohol. Neben Zitrone sind noch leichte würzige Aromen festzustellen, die aber nicht genau zu definieren sind. Angesichts das Labels „Gin“ schiebe ich es wohlwollend auf Wacholder.
Geschmack
im Mund macht der Gin ebenfalls eine sehr gute Figur. leicht und angenehm am Gaumen zeigt sich eine fruchtig dominante Zitrone. Auch wenn man dazu neigen könnte hier von einem Zitronenlikör zu sprechen so ist es ratsam einen zweiten schluck zu testen. Hierbei offenbart sich dann nämlich Anklänge von Wacholder und im Abgang zeigt sich Koriander einmal deutlich. Außerdem könnte man von einer unterschwelligen Begleitung des Zitronengeschmacks von Grapefruit oder Blutorange sprechen.
Einordnung
Der Malfy con Lemone im Test sucht in seiner Feuchtigkeit seines Gleichen. Der Zitronengeschmack ist derart klar und sanft erkennbar wie in kaum einer anderen Spirituose. Für einen Preis von gerade einmal ca. 25€ pro 700ml ist das Leistungsspektrum außergewöhnlich.
Bei der Ginart ist hier ganz klar zu sagen, dass es sich hier um einen New Western Style handelt. Er ist definitiv kein klassischer Wacholder Gin. Für dieses Destillat wurde der Begriff „Gin“ neu interpretiert.
Mir gefällt’s. Er hebt sich klar von der Konkurrenz ab. Sowohl in Optischen Aspekten wie im Geschmack auffällig und sein Geld absolut wert.
Dieser Beitrag wurde aufgrund meiner eigenen Meinung verfasst. Nach §6 des Telemedien Gesetzes bin ich dennoch dazu verpflichtet, diesen Beitrag als WERBUNGzu kennzeichnen.